Zur Sicherheit des Bündner Gastes besteht seit 2000 ein
Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen. Darin wird geregelt, dass das Unterrichten, Begleiten und Führen von Gästen gegen direkte oder indirekte Entschädigung auf dem Gebiet des Kantons Graubünden nur mit einer vom Kanton anerkannter Ausbildung und einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung möglich ist.
Erkundigen Sie sich beim Führer Ihrer Wahl, ob er die notwendigen Ausbildungen, Versicherungen und Berechtigungen hat, die Tour mit Ihnen durchzuführen.
Generell gilt folgende Abstufung:
1.) Bergführer dürfen jede Art von Touren führen
2.) Bergführer Aspiranten dürfen nur gewisse Touren führen
3.) Schneesportlehrer mit Varianten- und Lawinenausbildung dürfen Touren gemäss
Varianten-Inventar führen
4.) Normale Schneesportlehrer dürfen nur auf der Piste unterrichten
5.) Schneeschuhwanderleiter dürfen einzelne Touren gemäss
Varianten-Inventar, sowie einfache Touren führen
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